BLEZINGER Healthcare | recruiting
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BLEZINGER Healthcare| recruiting

I. Erfolgsbasierte Personalsuche

1. Leistungen

  • Beratungsleistungen
  • Datenbankrecherchen
  • Anzeigenschaltungen
  • Bearbeitung der Dossiers
  • Auswahl geeigneter Personen
  • Interviewführung
  • Einholung von Referenzen

2. Honorare

2.1 Personalsuche
Bei der erfolgsbasierten Personalsuche fallen Honorare erst dann an, wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Bitte erfragen Sie die Preise direkt bei uns.
2.2 Anzeigenschaltung
Die direkten Kosten für die Anzeigen werden ohne Aufschlag an den Kunden weitergereicht.

2.3 Spesen
Spesen sind generell im Honorar enthalten. Bei aussergewöhnlichem Aufwand (Anreise der KandidatInnen aus dem Ausland) werden die Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.4 Ergänzende Dienstleistungen
Ergänzende Dienstleistungen (z. B. Personalausbildung) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Auf Wunsch wird eine separate Offerte erstellt.

3. Rechnungsstellung

Die Honorarrechnung wird direkt nach Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen fällig.

3.1 Mehrwertsteuer
Auf alle Honorare wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Leistungen für ausländische Auftraggeber unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren und werden ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

4. Schutzklauseln

4.1 Datenschuz
Bei BLEZINGER HEALTHCARE wird auf den Datenschutz besonders Wert gelegt. Daher verpflichten wir auch unsere Kunden zu absoluter Diskretion bezüglich der persönlichen Daten unserer KandidatInnen. Referenzauskünfte werden als Service direkt von BLEZINGER HEALTHCARE und nur mit ausdrücklichem Einverständnis der KandidatInnen eingeholt.

Mit der Annahme der AGB erfolgt das Einverständnis, alle Daten – auch personenbezogene – dauerhaft durch BLEZINGER Healthcare speichern zu lassen. Die Daten werden nur zur Weiterverarbeitung (z. B. für Mailings) an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken weitergegeben. Der Datenspeicherung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Eine Teilnahme ist dann jedoch nicht mehr möglich.

4.2 Einstellung eines/einer Kandidat/in
Nach der Präsentation der Unterlagen bleibt der Honoraranspruch für 12 Monate bestehen. Wird ein/e KandidatIn innerhalb dieser Zeit eingestellt, wird das Honorar fällig.
4.3 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche werden von der BLEZINGER HEALTHCARE nicht übernommen.

II. Personalsuche per Mandat

1. Leistungen

  • Beratungsleistungen
  • Datenbankrecherchen
  • Anzeigenschaltungen
  • Bearbeitung der Dossiers
  • Auswahl geeigneter Personen
  • Interviewführung
  • Einholung von Referenzen
  • Garantieleistungen

2. Honorare

2.1 Mandatspauschale
Bei der Personalsuche per Mandat wird bei Auftragserteilung ein Pauschalbetrag erhoben. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von der Dotierung der offenen Position.
Bitte erfragen Sie die Preise direkt bei uns.

2.2 Personalsuche
Mit Einstellung des/der KandidatIn wird das Vermittlungshonorar fällig.
Bitte erfragen Sie die Preise direkt bei uns.
2.3 Anzeigenschaltung
Die direkten Kosten für die Anzeigen werden ohne Aufschlag an den Kunden weitergereicht.

2.4 Spesen
Spesen sind generell im Honorar enthalten. Bei aussergewöhnlichem Aufwand (Anreise der KandidatInnen aus dem Ausland) werden die Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.5 Ergänzende Dienstleistungen
Ergänzende Dienstleistungen (z. B. Personalausbildung) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Auf Wunsch wird eine separate Offerte erstellt.

3. Rechnungsstellung

3.1 Mandatspauschale
Die Mandatspauschale wird direkt nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt und wird innerhalb von 10 Tagen fällig.
3.2 Honorarrechnung
Die Honorarrechnung wird 3 Monate nach Einstellung des/der KandidatIn gestellt und wird innerhalb von 10 Tagen fällig.
3.3 Rechnung für Spesen und ergänzende Dienstleistungen
Alle zusätzlichen Kosten und Leistungen werden zusammen mit der Honorarrechnung gestellt und fällig.
3.4 Mehrwertsteuer
Auf alle Honorare wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Leistungen für ausländische Auftraggeber unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren und werden ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

4. Garantie

Die BLEZINGER HEALTHCARE vermittelt sorgfältig ausgewähltes Personal, was eine verlässliche Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und KandidatIn darstellt.
4.1 Rücktritt des Auftraggebers
Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag wird nur die Mandatspauschale und bis dahin angefallene zusätzliche Kosten (Spesen, ergänzende Dienstleistungen) in Rechnung gestellt.

4.2 Rücktritt des/der KandidatIn
Tritt ein(e) KandidatIn die Arbeitsstelle nicht an, wird ohne zusätzliche Kosten ein(e) neue(r) KandidatIn gesucht.
4.3 Kündigung durch den/die KandidatIn
Kündigt ein(e) KandidatIn innerhalb der ersten 3 Monate nach Einstellung, wird ohne zusätzliche Kosten ein(e) neue(r) KandidatIn gesucht.
4.4 Kündigung des/der KandidatIn durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber einer/einem KandidatIn innerhalb der ersten 3 Monate nach Einstellung, wird ohne zusätzliche Kosten ein(e) neue(r) KandidatIn gesucht.

5. Schutzklauseln

5.1 Datenschutz
Bei BLEZINGER HEALTHCARE wird auf den Datenschutz besonders Wert gelegt. Daher verpflichten wir auch unsere Kunden zu absoluter Diskretion bezüglich der persönlichen Daten unserer KandidatInnen. Referenzauskünfte werden als Service direkt von BLEZINGER HEALTHCARE und nur mit ausdrücklichem Einverständnis der KandidatInnen eingeholt.

Mit der Annahme der AGB erfolgt das Einverständnis, alle Daten – auch personenbezogene – dauerhaft durch BLEZINGER Healthcare speichern zu lassen. Die Daten werden nur zur Weiterverarbeitung (z. B. für Mailings) an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken weitergegeben. Der Datenspeicherung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Eine Teilnahme ist dann jedoch nicht mehr möglich.

5.2 Einstellung eines/einer Kandidat/in
Nach der Präsentation der Unterlagen bleibt der Honoraranspruch für 12 Monate bestehen. Wird ein/e KandidatIn innerhalb dieser Zeit eingestellt, wird das Honorar fällig.
5.3 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche werden von der BLEZINGER HEALTHCARE nicht übernommen.

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III. Veranstaltungen

1. Teilnahmegebühr

In der Teilnahmegebühr sind umfangreiche Tagungsunterlagen, Mittagessen sowie die Pausenerfrischungen enthalten. Auf die Teilnahmegebühr wird zuzüglich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

2. Dokumentation

Die Dokumentation wird aktuell für ein Seminar erstellt und bei Bestellung im Anschluss an das Seminar verschickt. Auf die Preise für die Dokumentation wird zuzüglich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Bei Versand der Dokumentation ins Ausland entfällt die Mehrwertsteuer.

3. Rechnungsstellung

Die Rechnung wird bei Buchung gestellt und muss vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
3.1 Mehrwertsteuer
Auf alle Gebühren wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Leistungen für ausländische Auftraggeber unterliegen dem Reverse-Charge-Verfahren und werden ohne Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

3. Storno

3.1. Stornierung durch den Teilnehmer
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist kostenlos bis 14 Tage (bei Seminaren) bzw. 4 Wochen (bei Konferenzen) vor Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir bei einer kurzfristigeren Stornierung bis 7 Tage (bei Seminaren) bzw. 14 Tagen (bei Konferenzen) vor Veranstaltungsbeginn die Hälfte der Teilnahmegebühr und bei kurzfristigeren Absagen die gesamte Gebühr in Rechnung stellen müssen.
Selbstverständlich kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
3.2 Stornierung durch die BLEZINGER HEALTHCARE | academy
Bei Absagen von Seiten des Veranstalters (spätestens 3 Wochen vor dem Termin) wird die volle Seminargebühr (keine Reisekosten) erstattet.
3.3 Umbuchung
Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr erhoben.

4. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche werden von der BLEZINGER HEALTHCARE | academy nicht übernommen.

5. Datenschutz

Mit der Annahme der AGB erfolgt das Einverständnis, alle Daten – auch personenbezogene – dauerhaft durch BLEZINGER Healthcare speichern zu lassen. Die Daten werden nur zur Weiterverarbeitung (z. B. für Mailings) an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken weitergegeben. Der Datenspeicherung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Eine Teilnahme ist dann jedoch nicht mehr möglich.

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Für den Bereich Services gelten ebenfalls die oben genannten AGB.